Vereine, die dem VDH angeschlossen sind, können im Landesverband Nordrhein die Mitgliedschaft formlos beim 1. Vorsitzenden beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf der jeweiligen Jahreshaupt-versammlung. Neue Mitgliedsvereine sind gerne willkommen.
Privatpersonen können kein Mitglied werden. Nur dem VDH zugehörige Vereine und Verbände können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Mitgliedsvereine können sich z.B. der Rheinlandsiegerschau anschließen. Den Ausstellungsort und die Zuchtrichter bietet der VDH- Landesverband an. Ringpersonal kann von den Vereinen gestellt werden oder durch den Landesverband.
Der jeweiligen offizielle Vertreteter des Mitgliedsvereins kann an den Jahreshauptversammlungen teilnehmen, bei Beschlüssen mitwirken und übt bei Wahlen für seinen Verband das aktive und passive Stimmrecht aus. Bei Verhinderung kann er einen Vertreter benennen.
Für eine korrekte Verbandsführung ist es unerläßlich und eigentlich selbstverständlich, dass die Mitgliedsvereine bei Änderungen des jeweiligen offiziellen Ansprechpartners des Mitgliedsvereins diese Änderung umgehend dem 1. Vorsitzenden und der Geschäftsstelle schriftlich mitteilen.
Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag ohne förmliche Rechungsstellung gemäß §14 der Satzung zu Beginn des Geschäftsjahres zu zahlen. Aktuell beträgt der Jahresbeitrag für jeden Mitgliedsverein 35.--€.
Weitere Details regelt die jeweils gültige Satzung des VDH-Landesverbandes Nordrhein.
Der VDH-Landesverband Nordrhein vertritt inzwischen 50 Mitgliedsvereine. Er ist als gemeinnützig anerkannt.